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1.)
Allgemeines
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der Firma AL - EDV, BÜRO ZUR
UNTERSTÜTZUNG VON EDV-AUFGABEN (Im Folgenden "AL – EDV " benannt)
erfolgen ausschließlich auf Grund dieser Geschäftsbedingungen. Diese
gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie
nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der
Entgegennahme der Ware oder der Leistung gelten diese Bestimmungen als
angenommen. Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers, insbesondere
Einkaufsbedingungen, wird bereits hiermit ausdrücklich widersprochen,
d.h. sie werden auch dann nicht anerkannt, wenn wir ihnen nicht nochmals
nach Eingang bei uns ausdrücklich widersprechen. Abweichungen von diesen
Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn wir sie schriftlich
bestätigen.
2.)
Lieferungen und Leistungen
2.1. Die Angebote der Firma AL - EDV sind freibleibend und
unverbindlich und verstehen sich vorbehaltlich der Selbstbelieferung
durch unseren Lieferanten. Ein Vertrag kommt mit der schriftlichen
Auftragsbestätigung der Firma AL - EDV oder durch Abnahme der
Lieferung/Leistung durch den Kunden zustande. Der Besteller ist an
seinen Vertragsantrag drei Wochen gebunden.
2.2. Die Firma AL - EDV ist berechtigt, von Verträgen zurückzutreten,
sofern Tatsachen eintreten, die aufzeigen, dass der Kunde nicht
kreditwürdig ist. Der Kunde ist damit einverstanden dass die Firma AL -
EDV ggf. seine Kreditwürdigkeit u.a. über die SCHUFA abfragt.
2.3. Dem Kunden zumutbare technische und gestalterische Abweichungen von
Angaben in Prospekten, Katalogen und schriftlichen Unterlagen der
Hersteller, sowie Modell-, Konstruktions- und Materialänderungen im Zuge
des technischen Fortschritts und der weiteren Entwicklung bleiben
vorbehalten, ohne dass hieraus Rechte gegen die Firma AL - EDV
hergeleitet werden können.
2.4. Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, zuzüglich
Verpackung, Transport, ggf. Frachtversicherung
2.5. Soweit nicht anders angegeben, behält sich die Firma AL - EDV das
Recht vor, den Preis angemessen zu erhöhen, wenn nach Vertragsschluss
Kostenerhöhungen – insbesondere durch Preiserhöhungen der Lieferanten
oder durch Wechselkursschwankungen- eintreten. Diese wird die Firma AL -
EDV dem Kunden auf Verlangen nachweisen.
2.6. Das Recht zu zumutbaren Teillieferungen und deren Fakturierung
bleibt der Firma AL - EDV ausdrücklich vorbehalten.
2.7. Vereinbarte Liefertermine gelten als eingehalten, wenn das
Vertragsprodukt zum vereinbarten Liefertermin dem Frachtführer übergeben
wurde, soweit keine anderweitige ausdrückliche schriftliche Vereinbarung
getroffen wurde. Verzögert sich die Versendung versandbereiter Ware aus
Gründen, die nicht von AL - EDV zu vertreten sind, so können die
Vertragsprodukte auf Kosten und Gefahr des Kunden eingelagert werden.
2.8. Von der Firma AL - EDV genannte Liefertermine sind unverbindlich
und verstehen sich vorbehaltlich rechtzeitiger Selbstbelieferung sowie
unvorhergesehener Umstände und Hindernisse, unabhängig davon ob diese
bei der Firma AL - EDV oder beim Hersteller eintreten, insbesondere
höhere Gewalt, staatliche Maßnahmen, Nichterteilung behördlicher
Genehmigungen, Arbeitskämpfe jeder Art, Sabotage, Rohstoffmangel,
unverschuldete verspätete Materialanlieferungen. Derartige Ereignisse
verlängern den Liefertermin entsprechend und zwar auch dann, wenn sie
während eines bereits eingetretenen Verzuges auftreten. Verlängert wird
auch eine in diesem Falle evtl. vom Kunden gesetzte Nachfrist um die
Dauer des unvorhergesehenen Ereignisses. Sollte die Firma AL - EDV mit
einer Lieferung mehr als vier Wochen in Verzug geraten, kann der Kunde
nach einer schriftlich gesetzten Nachfrist unter Ausschluss der
sonstigen Ansprüche nach §§ 280 ff. BGB vom Vertrag zurücktreten. Ein
Anspruch des Kunden auf Schadenersatz wegen Lieferverzuges ist in jedem
Fall ausgeschlossen. Die Firma AL - EDV behält sich das Recht vor, vom
Vertrag zurückzutreten, wenn die durch eines der o.g. Ereignisse
hervorgerufene Lieferverzögerung länger als 6 Wochen andauert und dies
nicht von der Firma AL - EDV zu vertreten ist.
2.09. Eine Rücknahmeverpflichtung der Firma AL - EDV bezüglich
Transportverpackungen, Umverpackungen oder Verkaufsverpackungen im Sinne
der Verpackungsverordnung wird ausdrücklich ausgeschlossen.
3.)
Prüfung, Haftungs- und Gefahrenübergang
3.1. Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit
und Übereinstimmung laut Rechnung zu überprüfen. Unterbleibt eine
schriftliche Rüge innerhalb von 8 Tagen so gilt die Ware als
ordnungsgemäß und vollständig geliefert, es sei denn, dass es sich um
einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war.
3.2. Unwesentliche Mängel, die die Funktionstüchtigkeit des
Liefergegenstandes nicht beeinträchtigen, berechtigen den Kunden nicht
zu einer Verweigerung der Annahme.
3.3. Die Gefahr geht grundsätzlich mit Übergabe des Vertragsproduktes an
den Frachtführer, Spediteur, dessen Beauftragte oder andere Personen,
die von der Firma AL - EDV benannt sind, auf den Kunden über. Dies gilt
auch dann, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart wurde. Incoterms der
jeweils geltenden Fassung müssen gesondert vereinbart werden, um Geltung
zu erlangen. Soweit sich der Versand ohne Verschulden der Firma AL -
EDV verzögert oder unmöglich wird, geht die Gefahr mit Meldung der
Versandbereitschaft auf den Kunden über. Wird die Ware vom Käufer
abgeholt, geht die Gefahr mit der Anzeige der Bereitstellung auf den
Käufer über. Die Bestimmungen aus
3.3 gelten auch bei Rücksendungen nach Mängelbeseitigung bzw.
entgeltlicher Serviceleistung an den Kunden.
4.)
Eigentumsvorbehalt
4.1. Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die der Firma AL - EDV aus
jedem Rechtsgrund gegen den Käufer jetzt oder künftig zustehen, werden
der Firma AL - EDV vom Käufer die folgenden Sicherheiten gewährt, die
die Firma AL - EDV auf Verlangen des Käufers nach dessen Wahl
freigeben wird, soweit ihr Wert den Wert der Forderungen nachhaltig um
mehr als 20 % übersteigt.
4.2. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Firma
AL - EDV (Vorbehaltsware). Eine etwaige Be- oder Verarbeitung erfolgt
stets für die Firma AL - EDV als Hersteller im Sinne des § 950 BGB,
ohne die Firma AL - EDV zu verpflichten. Bei Verarbeitung oder
Verbindung der Vorbehaltsware mit anderen Waren, entsteht für die Firma
AL - EDV grundsätzlich ein Miteigentumsanteil an der neuen Sache, und
zwar bei der Verarbeitung im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware
zum Wert der neuen Sache, bei Verbindung im Verhältnis des Wertes zum
Wert der anderen Waren. Sollte der Abnehmer Alleineigentümer werden,
räumt er uns bereits jetzt das Miteigentum im Verhältnis der genannten
Werte ein und verwahrt die Sache unentgeltlich für uns. Werden die durch
Verarbeitung oder Verbindung entstandenen Waren weiterveräußert, so gilt
die nachfolgend vereinbarte Vorausabtretung nur in Höhe des Wertes der
Vorbehaltsware.
4.3. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen
Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in
Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig.
Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund
(Versicherung, unerlaubte Handlung, usw.) bezüglich der Vorbehaltsware
entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus
dem Kontokorrent) tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in
vollem Umfang an uns ab. Wir ermächtigen ihn widerruflich, die an uns
abgetretenen Forderungen für seine Rechnung im eigenen Namen
einzuziehen. Mit der Einziehungsermächtigung ist keinesfalls eine
Ermächtigung nach § 185 Abs. 1 BGB verbunden, insbesondere nicht die
Einwilligung zur Verfügung über die Forderung im Wege anderweitiger
Abtretung. Eine Abtretung ist grundsätzlich unzulässig, es sei denn, es
handelt sich um eine Abtretung im Wege des echten Factoring, die uns
angezeigt wird und bei welcher der Factoring-Erlös den Wert unserer
gesicherten Forderung übersteigt. Mit der Gutschrift des
Factoring-Erlöses wird unsere Forderung sofort fällig. Die
Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Käufer
seinen Zahlungspflichten gegenüber der Firma AL - EDV nicht
ordnungsgemäß nachkommt.
4.4. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf
das Eigentum der Firma AL - EDV hinweisen und diese unverzüglich
benachrichtigen.
4.5. Gerät der Käufer in Zahlungsverzug oder erfüllt er sonstige
wesentliche vertragliche Verpflichtungen schuldhaft nicht, tritt die
Firma AL - EDV nach erfolgloser Nachfristsetzung von dem jeweiligen
Vertrag zurück und ist berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen
oder ggf. Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu
verlangen. Die Rücknahme erfolgt grundsätzlich zum tagesaktuellen Preis,
maximal jedoch in Höhe der ursprünglichen Kaufrechnung. In der
Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt
kein Rücktritt vom Vertrag vor, soweit nicht das Abzahlungsgesetz
Anwendung findet.
5.)
Zahlung
5.1. Die Rechnungen sind je nach Vereinbarung per Vorauskasse, per
Nachnahme-Bar, Nachnahme-Verrechnungsscheck oder bei Abholung zahlbar,
soweit nicht anders vereinbart. Die Lieferung erfolgt grundsätzlich
unfrei, d.h. zu Lasten des Käufers per Paketdienst, Spedition oder
eigenem Fahrzeug, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes
vereinbart.
5.2. Die Firma AL - EDV ist berechtigt, trotz anderslautender
Bestimmungen des Käufers, im Wege des Kontokorrent Zahlungen mit dessen
älteren Schulden zu verrechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen
entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten,
dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen. Der
Käufer ist hiervon zu unterrichten.
5.3. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag
verfügen können. Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen und
gelten erst nach ihrer Einlösung als Zahlung.
5.4. Gerät der Käufer in Verzug, so sind wir berechtigt, von dem
betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen auf der Grundlage des § 247 Abs. 1 BGB
zu berechnen. Der Nachweis eines höheren Zinsschadens durch die Firma AL
- EDV ist zulässig.
5.5. Die Firma AL - EDV ist berechtigt, bei durch den Käufer
verschuldeten Rückbelastungen von Zahlungsbeträgen, insbesondere mangels
Kontodeckung eine Bearbeitungs- und Kostenerstattungsgebühr von maximal
€ 34,77 pro Fall zu berechnen.
5.6. Alle Forderungen werden sofort fällig, wenn der Abnehmer mit der
Erfüllung einer oder mehrerer Verbindlichkeiten in Verzug gerät,
sonstige wesentliche Verpflichtungen aus dem Vertrag schuldhaft nicht
einhält oder wenn uns Umstände bekannt werden, die geeignet sind, die
Kreditwürdigkeit des Abnehmers zu mindern, insbesondere u.a.
Zahlungseinstellung, Anhängigkeit eines Vergleiches oder Insolvenz. In
diesen Fällen sind wir berechtigt, noch ausstehende Lieferungen
zurückzuhalten oder nur gegen Vorauszahlungen oder Sicherheiten
auszuführen.
5.7. Der Käufer ist zur Aufrechnung oder zur Ausübung eines
Zurückbehaltungsrechtes nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche
rechtskräftig festgestellt wurden oder unstreitig sind.
6.)
Rückgabe von Neuware
Bei rechtswirksam bestellter Neuware besteht für die Firma AL - EDV ein
Abnahmeanspruch gegenüber dem Kunden. Ein Rückgaberecht des Kunden
besteht daher grundsätzlich nur bei entsprechender Rechtsgrundlage. Im
Falle der Rückgabe von Neuware behält sich die Firma AL - EDV vor,
statt des ursprünglichen Kaufpreises den aktuellen Marktpreis zu
erstatten. Weiterhin ist die Firma AL - EDV berechtigt, eine
aufwandsbezogene Einlagerungspauschale zu berechnen und vom
Gutschriftbetrag in Abzug zu bringen.
7.) Gewährleistung
7.1. Ist die
Sache mangelhaft im Sinne von § 434 BGB, kann der Käufer unter den
Voraussetzungen des § 437 Ziffer 1 BGB Nacherfüllung verlangen. Die
Sache ist mangelhaft, wenn sie von der vertraglich vereinbarten
Beschaffenheit abweicht. Ist die Beschaffenheit vertraglich nicht
vereinbart, ist die Sache frei von Mängeln, wenn sie sich für die nach
dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet oder eine Beschaffenheit
aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und von Käufer nach
der Art der Sache erwartet werden kann. Die Parteien sind sich jedoch
darüber bewusst, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist,
Fehler der Produkte unter allen Anwendungsbedingungen auszuschließen.
7.2. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind insbesondere Mängel bzw.
Schäden, die zurückzuführen sind auf: betriebsbedingte Abnutzung und
normalen Verschleiß, unsachgemäßen Gebrauch, Bedienungsfehler und
fahrlässiges Verhalten des Kunden, Betrieb mit falscher Stromart oder
-spannung sowie Anschluss an ungeeignete Stromquellen, Brand,
Blitzschlag, Explosion oder netzbedingte Überspannungen, Feuchtigkeit
aller Art, falsche oder fehlerhafte Programm-, Software- und/oder
Verarbeitungsdaten sowie jegliche Verbrauchsteile, es sei denn, der
Kunde weist nach, dass diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten
Mangel sind. Die Gewährleistung entfällt ferner, wenn Seriennummer,
Typbezeichnung oder ähnliche Kennzeichen entfernt oder unleserlich
gemacht wurden sowie bei Verstoß gegen die Garantiebestimmungen des
Herstellers, soweit nicht bereits genannt.
7.3. Die gesetzliche Verjährungsfrist beträgt innerhalb der EU für
Neuware grundsätzlich 2 Jahre, es sei denn es wurden
individualvertraglich kürzere Gewährleistungsfristen vereinbart. Diese
Gewährleistungsfrist beginnt mit Gefahrübergang im Sinne von Ziffer 3.3.
, ist eine Verjährungsfrist und gilt auch für den Ersatz von
Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung
geltend gemacht werden. Die Gewährleistung für gebrauchte Produkte, sog.
B-Ware-Artikel ist ausgeschlossen.
7.4. Offensichtliche Mängel müssen unverzüglich, d.h. ohne schuldhaftes
Verzögern, spätestens aber innerhalb von 8 Tagen vom Käufer schriftlich
gerügt werden. Für versteckte Fehler gelten die gesetzlichen
Bestimmungen. Wenn das gekaufte Produkt nachweislich bereits beim Kauf
einen Mangel hatte besteht für die Firma AL - EDV in erster Linie die
Wahl zwischen Reparaturleistung oder Ersatzlieferung. Die Firma AL - EDV
kann die Nacherfüllung verweigern, wenn sie faktisch unmöglich oder
unzumutbar oder mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. Für die
Nacherfüllungsleistung behält sich die Firma AL - EDV eine Nachfrist
von 4 Wochen ab Anlieferung des mangelhaften Produktes vor. Erst in
zweiter Linie kann der Käufer wahlweise von dem Vertrag zurücktreten
oder den Kaufpreis mindern. Jedoch kann der Käufer erst nach 2-maligem
Fehlschlag der Nacherfüllungsleistung Rückgängigmachung des
Kaufvertrages verlangen. Der Rücktritt des Käufers ist jedoch
ausgeschlossen wenn der Mangel nur geringfügig ist. Im Falle des
Rücktritts oder der Wandelung wird dem Kunden der Betrag gutgeschrieben,
der sich aus dem Kaufpreis abzüglich der wertmäßigen Gebrauchsvorteile,
welche sich aus dem Verhältnis der Nutzung des Gegenstandes durch den
Käufer zur voraussichtlichen Nutzungsdauer, ergibt.
7.5. Bei von der Firma AL - EDV verschuldeten Falschlieferungen hat der
Kunde die Ware binnen 5 Tage (Exportkunden binnen 10 Tage) an die Firma
AL - EDV zurück zu senden. Nach Ablauf dieser Frist behält sich die
Firma AL - EDV das Recht vor, die Ware nur zum jeweils aktuellen
Tagespreis abzüglich Frachtkosten sowie einer Bearbeitungsgebühr bis €
25,00 zurück zu kaufen. 7.6 Der Käufer ist verpflichtet, der Firma AL -
EDV Gelegenheit zur Besichtigung und Überprüfung des mangelhaften
Kaufgegenstandes zu geben. Im Gewährleistungsfall muss daher das defekte
Teil bzw. Gerät und eine genaue Fehlerbeschreibung mit Angabe der
Modell- und Seriennummer und einer Kopie der Rechnung, mit dem das Gerät
geliefert wurde, an AL - EDV Alwin Linne, Richard-Strauß-Str. 8, 88339
Bad Waldsee zur Reparatur eingeschickt bzw. bei ihr angeliefert werden.
Die Geräte müssen frei eintreffen. Bei unfrei eingesandten Geräten wird
die Annahme durch die Firma AL - EDV verweigert. Durch den Austausch
von Teilen, Baugruppen oder ganzen Geräten treten ausschließlich auf die
reparierten oder ausgetauschten Komponenten neue Gewährleistungsfristen
in Kraft. Die Gewährleistung beschränkt sich daher lediglich auf das
ausgetauschte Teil. Der Käufer hat bei Einsendung der zu reparierenden
Geräte dafür Sorge zu tragen, dass auf diesen befindliche Daten, die ihm
wesentlich sind, durch Kopien gesichert werden, da diese bei
Reparatureingriffen verloren gehen können. Die Firma AL - EDV übernimmt
keine Haftung für verloren gegangene Datenbestände und hieraus
resultierende Folgeschäden.
7.7. Im Falle der Reparaturleistung übernimmt die Firma AL - EDV die
Arbeitskosten. Alle sonstigen Kosten die in Zusammenhang mit der
Reparaturleistung stehen sowie die mit einer Ersatzlieferung verbundenen
Nebenkosten, insbesondere die Transportkosten für das Ersatzstück, trägt
die Firma AL - EDV soweit diese sonstigen Kosten zum Auftragswert nicht
außer Verhältnis stehen. Ausgeschlossen ist die Übernahme von Kosten,
die dem Verbraucher von dem Händler aus Kulanzgründen gewährt wurden.
7.8. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum der Firma AL - EDV über.
7.9. Ergibt die Überprüfung einer Mängelanzeige, dass ein
Gewährleistungsfall nicht vorliegt, ist die Firma AL - EDV berechtigt,
für alle Aufwendungen Ersatz zu verlangen. Kosten der Überprüfung und
Reparatur werden zu den jeweils gültigen Servicepreisen der Firma AL -
EDV berechnet. Im übrigen gelten die jeweils aktuellen
Servicebedingungen der Firma AL - EDV .
7.10 Wird vom Gerätehersteller ein direkter Endkundenservice angeboten,
so ist der Kunde verpflichtet, diese ohne zutun der Firma AL - EDV zu
nutzen. Eventuell anfallende Kosten (z.B. Porto / Gesprächseinheiten)
können gegenüber der Firma AL - EDV nicht geltend gemacht werden.
8.)
Haftung und weitergehende Gewährleistung
8.1. Die Firma AL - EDV übernimmt keinerlei Eigenschaftszusicherungen
der Hersteller und Vorlieferanten. Gleiches gilt für Werbeaussagen in
Hersteller- und Lieferantenprospekten. Insoweit sind
Schadenersatzansprüche des Käufers - gleich aus welchen Rechtsgründen,
insbesondere wegen Verschuldens bei Vertragsschluss sowie Verletzung von
Nebenpflichten - ausgeschlossen. Die Firma AL - EDV haftet ebenfalls
nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Käufers.
Garantiezusagen eines Herstellers werden lediglich durch die Firma AL -
EDV weitergegeben ohne diese jedoch rechtsverbindlich selbst zu
übernehmen.
8.2. Diese Haftungsfreizeichnung gilt nicht, wenn die Schadenursache auf
Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
8.3. Vorstehende Haftungsausschlüsse und Begrenzungen gelten nicht für
Ansprüche gemäß Produkthaftungsgesetz. Soweit unsere Haftung
ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt dies auch für die persönliche
Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und
Erfüllungsgehilfen.
9.)
Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte
9.1 Der Kunde ist nicht befugt, Software zu verändern, zur Verwendung
auf nicht kompatibler Hardware anzupassen oder in sonstiger Weise zu
bearbeiten. Hinweise auf den Vertragsprodukten über Urheber-, Marken-
oder andere Schutzrechte darf der Kunde weder beseitigen, abändern,
überdecken noch in sonstiger Weise unkenntlich machen.
9.2. Jede Software ist beim Hersteller registriert und unterliegt im
Hinblick auf die Nutzung den jeweiligen Herstellerbedingungen. Der Kunde
ist verpflichtet, seine Abnehmer auf das Verbot der Mehrfachnutzung der
Software und das Verbot der Weiterübertragung der Nutzungsrechte
hinzuweisen.
9.3. Die Firma AL - EDV übernimmt keine Haftung dafür, dass die
Vertragsprodukte keine gewerblichen Schutzrechte oder Urheberrechte
Dritter verletzen.
9.4. Soweit die gelieferten Produkte nach Entwürfen oder Anweisungen des
Kunden gefertigt wurden, hat der Kunde die Firma AL - EDV von allen
Ansprüchen freizustellen, die von Dritten aufgrund der Verletzung
gewerblicher Schutzrechte und Urheberrechte geltend gemacht werden.
10.) Anwendbares Recht
10.1. Der Kunde ist berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag
abzutreten.
10.3. Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden oder eine Regelungslücke
enthalten, so verpflichten sich die Vertragsparteien, in Verhandlungen
mit dem Ziel einzutreten, die unwirksame oder unvollständige Bestimmung
zu ersetzen oder zu ergänzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der
gewollten Regelung weitestgehend entspricht. Die Gültigkeit der übrigen
Bestimmungen bleibt davon unberührt.
10.4. Die Auftragsabwicklung innerhalb der Firma AL - EDV erfolgt mit
Hilfe automatischer Datenverarbeitung. Der Kunde erteilt hiermit seine
ausdrückliche Zustimmung zur Verarbeitung der der Firma AL - EDV im
Rahmen vertraglicher Beziehungen bekannt gewordenen und zur
Auftragsabwicklung notwendigen Daten. Der Kunde ist auch damit
einverstanden, dass die Firma AL - EDV die aus der Geschäftsbeziehung
mit ihm erhaltenen Daten im Sinne des Datenschutzgesetzes für
geschäftliche Zwecke der Firma AL - EDV verwendet.
11.) Hinweis für Endkunden
AL - EDV
bezieht sich immer auf die oben aufgeführten AGB's, auch wenn der Käufer
Endkunde ist. Offensichtliche Mängel sind sofort (innerhalb 8Tagen)
schriftlich per Fax (mit Eingangsbestätigung) oder per Post
(Einschreiben) an uns zu melden, sofern diese nicht dem Punkt 7.10
unterliegen. Vertragsabweichungen jeder Art müssen schriftlich fixiert
werden, mündliche Absprachen müssen schriftlich niedergelegt werden,
ansonsten besteht kein Anspruch auf Geltung.
12.) Datenschutzhinweis (ergänzend)
Jeder Kunde der mit der Firma AL - EDV eine Geschäftsbeziehung
jeglicher Art führt/eingeht, erklärt sich damit einverstanden, dass alle
Daten elektronisch gespeichert werden.
Unsere EDV Systeme sind gemäß unserer Sorgfaltspflicht gegenüber unseren
Kunden / bzw. dessen Datenmissbrauches mit Virenschutz, Firewall sowie
Spyware-Erkennung geschützt.
Sollten vertrauliche Daten mit Hilfe krimineller Energien dritter
Personen an die Öffentlichkeit gelangen, bzw. Missbraucht werden, so
distanzieren wir uns von jeder Verantwortung. Schadensersatzansprüche
können gegenüber der Firma AL - EDV nicht geltend gemacht werden. |